Förderung von außenliegendem Sonnenschutz
Ersatz oder erstmaliger Einbau von Senkrechtmarkisen, Markisen, Raffstoren und Rollläden
Was wird gefördert?
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Motorisierter außenliegender Sonnenschutz
- Sonnenschutzmaßnahmen nach DIN 4108-2
Wie hoch ist die Förderung?
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
- Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
- Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)?
Ja, die Antragstellung erfordert einen Energie-Effizienz-Experten. Einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie über den untenstehenden Link.
Quelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
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